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https://www.malerinnung-borken.de/aktuell/nachricht/artikel/nachtrag-zur-muster-verwaltungsvorschrift-technische-baubestimmungen-mvv-tb-ausgabe-20221
Gedruckt am Samstag, den 4. Mai 2024
Mit der Veröffentlichung bekommen die beteiligten Kreise die Möglichkeit, die geplanten Änderungen zu kommentieren. Die Stellungnahmen müssen in einem bereitgestellten Formular bis zum 14. Mai 2022 beim DIBt eingegangen sein.
Die Änderungen betreffen den Teil A „Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerken zu beachten sind“ und den Anhang 4 „Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten“.
Im Anhang 4 ist im Abschnitt 1.2 „Mindestens erforderliche Leistungen zum Brandverhalten nach harmonisierten technischen Spezifikationen“ die Tabelle 1.2b neu hinzugekommen. Mit der Tabelle werden die bauaufsichtlichen Anforderungen an Bauprodukte nach harmonisierten technischen Spezifikationen, die nach dem 01. Juli 2020 ausgestellt wurden, in die MVV-TB aufgenommen.
Neu ist auch der Absatz 1.4 „Verwendung von Baustoffen bei horizontalem Einbau“ im Anhang 4:
„Abweichend von den Angaben in den Tabellen 1.2a und 1.2b dürfen Bauprodukte ausschließlich aus Polystyrol-Hartschaum (EPS, XPS) nach harmonisierten Produktspezifikationen sowie Verbundbauprodukte mit Polystyrol-Hartschaumdämmstoffschichten nach harmonisierten Produktspezifikationen nicht horizontal eingebaut werden, wenn für diese Bauprodukte bei der vorgesehenen Verwendung die bauaufsichtliche Anforderung "schwerentflammbar" besteht.“
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Interseite des → DIBt. Dort finden Sie auch das Formular für die Stellungnahme als Word-Dokument.
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