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https://www.malerinnung-borken.de/aktuell/nachricht/artikel/jetzt-online-neue-informationsplattform-asbest-nennt-pflichten-der-auftraggeber-zur-erkundung
Gedruckt am Samstag, den 4. Mai 2024
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Auf die hohe Verantwortung des Veranlassers von Bautätigkeiten (Auftraggeber) wurde bereits in der →Leitlinie Erkundung hingewiesen.
Eine Folge der Bemühungen - insbesondere des Handwerks - im nationalen Asbestdialog ist, dass jetzt in der gerade in der Abstimmung befindlichen neuen Gefahrstoffverordnung die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Bautätigkeiten mit Asbest auch in einem Verordnungstext und nicht nur in (unverbindlichen) Leitlinien wiederzufinden sind.
Zur Erkundung gehören unter Umständen auch Materialuntersuchungen von älteren Gebäuden. Hier wird auf die die VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 "Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen - Asbest - Erkundung und Bewertung" verwiesen.
Zwei Fallbeispiele, wie eine solche Untersuchung in der Praxis aussehen kann - nicht muss - sind in der beigefügten Information des Bundesverbandes "Fallbeispiel Asbestbeprobung" enthalten (Zugriff nur für Innungsmitglieder - bitte melden Sie sich mit Ihren Login-Daten auf farbe.de an).
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