Klar ist doch, dass den wenigsten Kunden bekannt ist, welche Maschinerie sich im Hintergrund bei einem Unfallschaden in Gang setzt. Ohne anwaltliche Hilfe von Anfang an kommt am Ende allzu oft das böse Erwachen, mit den Schreiben der leistungspflichtigen Versicherung oder deren Kontrolldienstleistern in denen Reparaturrechnung und andere mit dem Schaden in Verbindung stehenden Leistungen gekürzt werden.
Auch die auf die Unfallinstandsetzung spezialisierten Lackier- und Karosserie-Fachbetriebe müssen zunehmend erkennen, dass die üblichen und seit vielen Jahren praktizierten Abläufe massiv von den leistungspflichtigen Versicherern und deren Kontrolldienstleistern gestört werden. Sowohl beim geschädigten Kunden, als auch beim Betrieb führt dies regelmäßig zu Kürzungen, die in aller Regel so nicht gerechtfertigt sind. Das sollte weder vom geschädigten Kunden noch vom Reparaturbetrieb hingenommen werden.
Die Empfehlung an den geschädigten Kunden sollte daher im Haftpflichtfall lauten:
1.) Anwalt für die Wahrung der eigenen Rechte beauftragen
2.) Sachverständigen beauftragen
Geschädigte Kunden und Reparaturbetriebe, die ihren Kunden zu diesem genannten Vorgehen raten, werden schnell feststellen, dass dies sowohl dem Kunden als auch dem Betrieb viel Ärger und Aufwand ersparen kann.
Weitere Informationen zur Kooperation und eine Liste der Kanzleistandorte mit Ansprechpartnern und Kontaktdaten enthält die nachstehende PDF-Datei.
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